Informationen

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken und der VR Gewinnsparverein Bayern eV unterstützen mithilfe des VR Förderpreises ehrenamtliches, gemeinnütziges, soziales und karitatives Engagement in Bayern.

Der VR Förderpreises kann allgemein oder in verschiedenen Kategorien verliehen werden, wie zum Beispiel:

  • Förderung und Erhalt des Ehrenamtes in Bayern
  • Förderung und Unterstützung des Vereinslebens
  • Förderung und Unterstützung des karitativen Engagements, u.v.m

Die Konzepte sollen nachhaltig sein und in die Zukunft gerichtet wirken können.

Die Preisträger müssen eine Förderwürdigkeit lt. den Bestimmungen des VR Gewinnsparvereins Bayern eV nachweisen können.

Die Höhe des jeweiligen Förderpreises wird von den auslobenden Banken individuell festgelegt.

Jede Einzelperson, Gruppe oder Einrichtung, jeder Verein und Verband oder jede sonstige Organisation, die sich im Geschäftsgebiet der auslobenden Bank/en in einem Bereich des öffentlichen Lebens engagiert, kann sich um den VR Förderpreises bewerben. Es ist auch möglich, Vorschläge einzureichen. Das heißt, der Vorschlagende muss selbst nicht zwingend an dem eingereichten Projekt beteiligt sein.

Eingereicht werden können Konzepte und Projekte, die erst entwickelt oder die bereits realisiert werden. Die Konzepte sollen so angelegt sein, dass sie nachhaltig in die Zukunft gerichtet wirken können. Sie müssen schriftlich begründet sein.

Das Projekt darf vorher noch nicht in einem Wettbewerb ausgezeichnet worden und sollte nicht länger als ein Jahr abgeschlossen sein.

Die Auslobung, also der Start der Bewerbungsphase, wird von den entsprechenden Banken (siehe Spalte links) festgelegt. Bewerbungen können anschließend online oder in Ausnahmefällen in schriftlicher Form abgegeben werden.

Die folgenden Unterlagen müssen für Bewerbungen oder Vorschläge Online oder bei einer Geschäftsstelle der auslobenden Bank/en eingereicht werden:

  • Bewerbungsanschreiben mit den Daten des Bewerbers
  • Beschreibung der Aktivitäten
  • Begründung der Preiswürdigkeit

Die eingegangenen Bewerbungen werden einer, von der auslobenden Bank eingesetzten Jury vorgelegt und durch­laufen zwei Auswahlrunden:

a) Vorauswahlrunde

b) abschließende zweite Runde (Nominierungsrunde)

Die Jury nominiert eine bestimmte Anzahl Konzepte oder Projekte, die zum Online Voting zugelassen werden. Diese Nominierten werden unmittelbar nach der Jury-Entscheidung öffentlich bekannt gegeben. Nach der Bekanntgabe beginnt das „Online-Voting“ Die Entscheidung zu den Siegern wird von der Bank online bekannt gegeben.

Der Jury gehören an:

  • ein/e Vertreter/in der auslobenden Bank als Vorsitzende/r
  • mindestens zwei, höchstens fünf Fachleute, die auf Vorschlag der auslobenden Bank/en berufen wurden. Darunter können Vertreter der Gemeinden und der örtlichen Medien sein.

Die Jury wird durch die Vorsitzende einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied der Jury hat eine Stimme. Die Entscheidung wird mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.

Eine Rechtspflicht, den Förderpreis zu vergeben, besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Die Abstimmung findet nur auf der Webseite des VR Förderpreises statt.

  • Jeder Teilnehmer am Online-Voting hat nur eine Stimme.
  • Die Abstimmung läuft bis zum auf der Homepage des VR Förderpreises festgelegten Endtermin.
  • Die Abstimmungsregeln werden vom jeweiligen Stifter des Förderpreises individuell festgelegt.
  • Es gewinnt das Projekt, das die meisten Stimmen erhält. Das Siegerprojekt wird auf der Webseite des VR Förderpreises bekannt gegeben.
  • Bei Verletzung der Abstimmungsregeln oder Manipulationen bzw. Manipulationsversuchen behalten wir uns vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Durch Sicherheitsvorkehrungen ist es nicht möglich, mehrmals am Online-Voting teilzunehmen.

Die auslobende Bank/en verleihen den Preis nach Abschluss des Online-Votingverfahrens in einem feierlichen Rahmen. Alle nominierten Konzepte und Projekte werden im Rahmen der Verleihungszeremonie der Öffentlichkeit präsentiert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit ihren Bewerbungen damit einverstanden, dass die eingereichten Bewerbungen und Projekte durch die auslobende Bank im Rahmen der Dokumentation und Berichterstattung verwendet werden dürfen. Sie räumen der/den auslobende/n Bank/en hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Die Trägerschaft des Preises liegt bei der/den auslobende/n Bank/en. Alle mit der Preisverleihung verbundenen Maßnahmen und Veranstaltungen werden durch die auslobende/n Bank/en vorbereitet und unterstützt.

Der Preis wird über die Reinerträge des VR Gewinnsparvereins Bayern eV finanziert.