Teilnahmebedingungen

  • § 1 VR Förderpreis
  1. Der VR Förderpreis wird im Auftrag der ausrichtenden Genossenschaftsbank von dem VR Gewinnsparverein Bayern (im weiteren Verlauf Gewinnsparverein genannt) mit Sitz in 93161 Sinzing, Am Reitfeld 7, durchgeführt und veranstaltet.
  2. Teilnahmeberechtigt sind mildtätige und gemeinnützige Projekte von Einrichtungen und Vereinen, die… :
  • … den Vergaberichtlinien des VR Gewinnsparverein Bayerns eV entsprechen.
  • … den Teilnahmebedingungen der ausrichtenden Genossenschaftsbank entsprechen.
  • … die im Bundesland stattfinden, in der die teilnehmende Genossenschaftsbank Ihren Sitz hat.

Förderungswürdig sind neue oder bereits in der Umsetzung befindliche Projektideen.

  1. Die Dauer des Förderpreises wird von der ausrichtenden Genossenschaftsbank festgelegt ist in vier Abschnitte unterteilt: Eine Bewerbungsphase, eine Präsentationsphase, einer Votingphase und der Präsentation der Preisträger.
  2. Der Gewinnsparverein ist berechtigt, Stimmen im Wettbewerb aus wichtigen Gründen nicht zu werten. Dies ist u.a. der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs (u.a. bei Einsatz automatischer Abstimmsysteme, Einsatz von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegten E-Mail-Adressen, Einsatz von Alias- und Wegwerfadressen) oder versuchter Störung bzw. Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Beim Verdacht des Einsatzes von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegten E-Mail-Adressen werden auch bei öffentlichen E-Mailprovidern (z.B. Web.de, GMX.de, Freenet.de, T-Online.de, Gmail.com, Yahoo.com, Yahoo.de) die Stimmen nicht gewertet.
  3. Die Preise werden von der ausrichtenden Genossenschaftsbank ausgelobt und in der Anzahl und Höhe bestimmt. Zusätzlich obliegt es der ausrichtenden Genossenschaftsbank, einen von der Stimmenzahl unabhängigen Jury-Preis zu vergeben..
  • § 2 ABSTIMMUNG AM WETTBEWERB
  1. Eine Person nimmt an der Abstimmung teil, indem sie manuell und ohne den Einsatz automatisierter Abstimmsysteme für eines der teilnehmenden Projekte abstimmt und hierfür manuell und eigenhändig den Button „Stimme abgeben“ im jeweiligen Profil anklickt. Hierzu müssen die für den VR Förderpreis geltenden Datenschutzhinweise gelesen und akzeptiert werden. Die Stimmabgabe erfolgt anonym. Eine abgegebene Stimme kann nachträglich nicht mehr abgeändert werden.
  • § 3 AUSSCHLUSSGRÜNDE FÜR EINRICHTUNGEN UND VEREINE VOM WETTBEWERB
  1. Einrichtungen und Vereine, die materielle Anreize wie beispielsweise kostenlose Mitgliedschaften oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
  2. Einrichtungen und Vereine, die die Teilnahmebedingungen unter §1 Absatz 2 nicht erfüllen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  3. Einrichtungen und Vereine, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen, werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.
  4. Sowohl der Gewinnsparverein als auch die ausrichtende Genossenschaftsbank sind berechtigt, Einrichtungen und Vereine, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen, vom Wettbewerb auszuschließen.
  5. Sowohl der Gewinnsparverein als auch die ausrichtende Genossenschaftsbank sind berechtigt, ein Projekt vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.
  • § 4 VERSCHIEBUNG DES WETTBEWERBS

Sowohl der Gewinnsparverein als auch die teilnehmende Genossenschaftsbank behalten sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder eines Projekts verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

  • § 5 HAFTUNG
  1. Die teilnehmende Genossenschaftsbank wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
  2. Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  • § 6 DATENSCHUTZ
  1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist.
  2. Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch Anfrage an die Adresse VR Gewinnsparverein Bayern eV, Am Reitfeld 7, 93161 Sinzing oder eine E-Mail an die Adresse datenschutz@gewinnsparen-bayern.de einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber dem VR Gewinnsparverein Bayern eV an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Adresse datenschutz@gewinnsparen-bayern.de widerrufen werden.
  • § 7 UNZULÄSSIGE INHALTE

Einrichtungen und Vereine verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Bilder in Ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Bilder verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässigkeiten sind im Folgenden aufgeführt:

  1. Recht am eigenen Bild: Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen die Nutzung bewilligt haben bzw. wenn die Zustimmung der Berechtigten eingeholt wurde. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.
  2. Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn der/die Teilnehmer/in zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in derjenige ist, der/die das Foto angefertigt hat oder wenn er/sie die Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt hat. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem/der Urheber/in oder sonstigem Berechtigen eingeholt hat.

Der Gewinnsparverein ist berechtigt, im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmers bis zur Klärung des Sachverhalts von der Wettbewerbsseite zu entfernen. Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an datenschutz@gewinnsparen-bayern.de.

  • § 8 Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO und Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos/ Film-aufnahmen

Im Rahmen der Bewerbung können von Ihnen Texte als auch Bild- und Filmaufnahmen zu dem Projekt hochgeladen werden.
Die Verarbeitung Ihrer oben genannten personenbezogenen Daten dient dazu, das soziale Engagement des VR Gewinnsparvereins Bayern eV bzw. der ausrichtenden Genossenschaftsbank darzustellen. Die oben genannten personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet und können gegebenenfalls auch bearbeitet und verändert werden. Diese können in Form von Printwerbung als auch im Internet auf der Homepage www.helfengewinnt.de, der Homepage der Bank und den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Youtube, etc.) verwendet.
Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leitet der Bewerber keine Rechte (z. B. Entgelt) ab.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber dem Verantwortlichen zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt.

  • § 9 SONSTIGES
  1. Der Sieger des VR Förderpreises kann namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht vom Gewinnsparverein als auch von der ausrichtenden Genossenschaftsbank werden.
  2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs:
VR Gewinnsparverein Bayern eV, Am Reitfeld 7, 93161 Sinzing